Spiel verkaufen

Ich habe auf Anhieb nichts gefunden, daher hier die Frage: kann ich das Spiel irgendwie an jemanden verkaufen (der es nicht kennt und deswegen haben will)?
 
Kommt darauf an. Wie bei mittlerweile vielen Spielen ist deine Kopie an einen Account gebunden. Doch hier wird es direkt interessant: Ungeachtet dessen, dass es sicherlich nicht im Interesse von Frontier ist, kannst du dich von deinem Account trennen. Auf der Store-Seite kannst du dich in der Regel anmelden und deine Daten dem Käufer entsprechend ändern. Dieser kann das Spiel dann dediziert von Frontier mit den Daten herunterladen; nur eben nicht via Steam verwenden.

Aber wie schon erwähnt - ob das im Sinne der Entwickler ist, bleibt fragwürdig und von solch einem tollen Spiel trennt man sich doch ungern, nicht wahr? ;)
 
Kommt darauf an. Wie bei mittlerweile vielen Spielen ist deine Kopie an einen Account gebunden. Doch hier wird es direkt interessant: Ungeachtet dessen, dass es sicherlich nicht im Interesse von Frontier ist, kannst du dich von deinem Account trennen. Auf der Store-Seite kannst du dich in der Regel anmelden und deine Daten dem Käufer entsprechend ändern. Dieser kann das Spiel dann dediziert von Frontier mit den Daten herunterladen; nur eben nicht via Steam verwenden.

Aber wie schon erwähnt - ob das im Sinne der Entwickler ist, bleibt fragwürdig und von solch einem tollen Spiel trennt man sich doch ungern, nicht wahr? ;)

Das wäre i.d.R. immer verboten. Wenns der Entwickler mitbekommt kann der Account weg sein.

Ich weiß nicht, ob man im Shop das Spiel als 'Geschenk' zum weitergeben kaufen kann. Per Steam geht das auf jeden Fall.
 
Per Steam geht das auf jeden Fall.
Was so afaik nicht stimmt. Du kannst das Spiel auf Steam lediglich verschenken, wenn du es zuvor als Inventar-Gegenstand und nicht als spielbaren Eintrag in deiner Bibliothek gekauft hast. Da ich davon aus gehe, dass OP das Spiel schon gespielt hat, fällt die Option flach.

Bleibt nur noch die Änderung und Weitergabe der Frontier-Store Account-Daten. Was sicher nicht im Sinne des Devs, aber machbar ist.
 
Was so afaik nicht stimmt. Du kannst das Spiel auf Steam lediglich verschenken, wenn du es zuvor als Inventar-Gegenstand und nicht als spielbaren Eintrag in deiner Bibliothek gekauft hast.

Das meinte ich damit.

Da nicht ganz klar ist, ob OP das Spiel 'kaufen und verschenken' will oder 'schon gekauft und gespielt hat und den Account verschenken' will, dachte ich, ich erwähne die Möglichkeit mal.
 
Was Frontier gefällt und was nicht muss nicht unbedingt mit der Rechtsprechung übereinstimmen. Also lass sie jammern und schick den Anwalt los, falls sie mucken.
Am besten gleich mit Status-Story im Internet ;)

Soweit ich mich erinnere hat Microsoft das auch mal versucht und ne Bauchlandung vor Gericht hingelegt.
 
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Was Frontier gefällt und was nicht muss nicht unbedingt mit der Rechtsprechung übereinstimmen. Also lass sie jammern und schick den Anwalt los, falls sie mucken.
Am besten gleich mit Status-Story im Internet ;)

Soweit ich mich erinnere hat Microsoft das auch mal versucht und ne Bauchlandung vor Gericht hingelegt.

Du weisst schon, dass einem nicht mal die Software (sprich ED) gehört. Man hat nur Nutzungsrechte erworben, die bei Verstößen gegen die EULA nichtig werden. FDev kann einfach den Account sperren und man hat gehabt. Ist gängige Praxis. Dann versuch du mal dagegen zu Klagen... viel Spaß. ;)
 
Du weisst schon, dass einem nicht mal die Software (sprich ED) gehört. Man hat nur Nutzungsrechte erworben, die bei Verstößen gegen die EULA nichtig werden. FDev kann einfach den Account sperren und man hat gehabt. Ist gängige Praxis. Dann versuch du mal dagegen zu Klagen... viel Spaß. ;)

Das hängt von dem Land ab, in dem Du das Spiel gekauft hast. Bei mir ein paar Häuser weiter sitzt eine Firma die verkauft alle möglichen Gebrauchten Software-Lizenzen weiter und macht damit Millionen. Was meinst Du, wie oft die schon verklagt wurden aber immer gewonnen haben ;D

PS: Bevor Du fragst... http://www.inside-it.ch/articles/25086

Ich weiss schon warum ich ausgewandert bin ;)
 
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Spass hätte FD, entgegen ihrer AGB liegt der Gerichtsstand selbstredend in Deutschland. Da sich ihr Angebot explizit an deutsche Verbraucher richtet. Nein, als Konsument klagt man selbstredend nicht. Man überließe AGB-Kontrolle dem Verbraucherschutz.
ED unterliegt mit seinem Verkauf auf Steam auch und gerade dortigen Bestimmungen. Überraschung Steam ist deutllich freundlicher geworden. Teile der ED AGB liegen im Widerspruch zu den Steam AGB. Ob diese Steam AGB in England 1:1 sind spielt auch keine Rolle, für Deutschland gelten nur die deutschen AGB. Kurios bei denen die ED hier gekauft hatten und dann bei Steam registriert haben.
Das beste von den AGB verlinkt FD auf die "EULA" für ED. Diese EULA liegen anscheinend nur in englisch vor. Jetzt darfst Du mal raten welche Anwendung EULA in englisch in Deutschland vor einem deutschen Gericht, Gerichtsstand in der EU im b2c Bereich bei einem expliziten Angebot an den Verbraucher, finden.
9. Frontier Developments-Softwarebedingungen

Zusätzlich zu diesen Nutzungsbedingungen gelten die hier erläuterten Bedingungen für jede Software, einschließlich Updates oder Upgrades der Software und jeglicher dazugehöriger Dokumentation, die wir Ihnen von Zeit zu Zeit für die Verwendung mit den Frontier Developments-Diensten zur Verfügung stellen (die „Frontier Developments-Software“).
https://www.frontierstore.net/eur/ed-eula/
Wie gesagt alles nur mal theoretisch
 
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Das hängt von dem Land ab, in dem Du das Spiel gekauft hast. Bei mir ein paar Häuser weiter sitzt eine Firma die verkauft alle möglichen Gebrauchten Software-Lizenzen weiter und macht damit Millionen. Was meinst Du, wie oft die schon verklagt wurden aber immer gewonnen haben ;D

PS: Bevor Du fragst... http://www.inside-it.ch/articles/25086

Ich weiss schon warum ich ausgewandert bin ;)


Wie gesagt muss FDev niemanden verklagen, da es sich bei ED um software handelt, die nur online funktioniert brauchen sie nichts weiter zu tun, als den Account zu sperren. Dann musst du FDev nämlich verklagen... viel Erfolg dabei.
Mal ganz abgesehen davon dass eine Klage wegen 50€ total sinnvoll ist. Selbst wenn man 2 Jahre später dann Recht bekommt. ;)
 
Klagen brauchst Du sicher nicht aber Dein Geld bekommst Du zurück mit einem netten Schreiben vom Anwalt und entsprechenden Verweisen auf die Rechtsprechung. Abgesehen davon werden sie ganz sicher nicht in der Presse stehen wollen mit solchen Gesetzesverstössen.

@R.Tekener Cs.Smiler Gerichtstand heisst nicht, dass man die lokale Rechsprechung dann auch übernimmt. Wenn sie in Ländern wie der Schweiz (in dem Fall) verfügbar sind und dort hin verkaufen, müssen sie auch die dortigen Gesetze einhalten.

Was ich damit aber eigentlich sagen will ist: Lass Dich nicht verarschen!
 
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